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Mehr Gehalt wegen Inflation fordern

Wenn dein Gehalt gleich bleibt und die Preise steigen, kannst du dir davon weniger leisten. Rechne aus, was den Kaufkraftverlust ausgleichen würde. Überleg dir vor dem Gehaltsgespräch auch zwei Beispiele dafür, welche Aufgaben du seit der letzten Anpassung übernommen hast.

Ist Inflation ein gutes Argument für mehr Gehalt?

Die Inflation erklärt, warum du die Gehaltsfrage jetzt stellst. Für deinen konkreten Wunschbetrag zählt auch, welche Aufgaben du heute übernimmst, was du erreicht hast und wie vergleichbare Stellen bezahlt werden.

Geh von deiner letzten Gehaltsanpassung aus. Schreib auf, welche Verantwortung seither dazugekommen ist. Betreust du inzwischen größere Kunden? Arbeitest du neue Kollegen ein? Wenn du ein Ergebnis mit einer Zahl belegen kannst, nimm sie mit. Bei einer neuen Aufgabe reichen oft der Zeitpunkt und eine klare Beschreibung dessen, wofür du heute zuständig bist.

Wie viel Gehalt würde die Inflation ausgleichen?

Angenommen, du hast 2024 bei gleicher Arbeitszeit 48.000 Euro Jahresbrutto verdient. Der Verbraucherpreisindex lag laut Destatis im Jahresdurchschnitt bei 119,3 und stieg 2025 auf 121,9. Multipliziere dein früheres Gehalt mit 121,9 ÷ 119,3. So kommst du auf rund 49.046 Euro Jahresbrutto für dieselbe Kaufkraft. Bei zwölf Monatsgehältern sind das knapp 87 Euro mehr pro Monat.

Die 49.046 Euro gleichen in diesem Beispiel nur den Preisanstieg aus. Wenn deine heutigen Aufgaben höher bezahlt werden oder du mehr Verantwortung trägst, kann dein Vorschlag darüber liegen. Wie viel dir nach Abzügen zum Ausgeben bleibt, kannst du im Gehalts- und Kaufkraftrechner mit deinen Nettobeträgen vergleichen.

Für ein ganzes Jahr verwendest du Jahresdurchschnitte. Wenn du zwei einzelne Monate vergleichst, nimm die beiden Monatsindizes. Auf der Seite zur Inflationsrate in Deutschland findest du die passenden Zeitreihen.

Wie kommst du auf einen konkreten Gehaltswunsch?

Such dir zwei oder drei Stellen mit ähnlichen Aufgaben, ähnlicher Arbeitszeit und vergleichbarer Verantwortung. Für eine erste Orientierung kannst du im Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit Beruf und Region vergleichen. Der Median liegt in der Mitte der erfassten Monatsbruttogehälter von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten. Wenn es in deinem Betrieb eine Gehaltsspanne für die Stelle gibt oder die Bezahlung nach Tarifgruppen geregelt ist, kläre vor dem Termin, wo deine heutigen Aufgaben eingeordnet sind.

Leg einen Betrag fest, den du im Gespräch nennen willst. Rechne ihn in dieselbe Einheit um, die dein Arbeitgeber verwendet, etwa Jahresbrutto bei unveränderter Arbeitszeit. Überleg vorher, welche Summe für dich tragbar wäre und ab welchem Termin sie gelten soll. Prüfe bei Vergleichen, ob Sonderzahlungen bereits im Betrag stecken.

Wie sprichst du mehr Gehalt an?

Bitte um einen eigenen Termin. Für den Einstieg reicht etwa „Ich würde gern über mein Gehalt sprechen. Seit der letzten Anpassung haben sich meine Aufgaben verändert. Können wir dafür nächste Woche einen Termin vereinbaren?“

Im Gespräch kannst du mit der Arbeit anfangen und dann die Zahl nennen. Ein mögliches Beispiel lautet „Seit Januar koordiniere ich zusätzlich die Übergaben im Team und arbeite die neuen Kollegen ein. Mein Gehalt liegt weiterhin bei 48.000 Euro brutto im Jahr. Für den aktuellen Aufgabenbereich möchte ich 51.000 Euro Jahresbrutto besprechen.“

Wenn dein Gegenüber nach der Inflation fragt, hast du die Rechnung parat. „Ich habe auch geprüft, wie sich die Kaufkraft seit meiner letzten Anpassung verändert hat. Der Betrag, den ich vorschlage, berücksichtigt vor allem die zusätzlichen Aufgaben.“

Was tun, wenn das Gegenangebot zu niedrig ist?

Kläre zuerst, was im Angebot steckt. Eine Einmalzahlung und eine dauerhafte Anhebung können im ersten Jahr dasselbe zusätzliche Brutto ergeben. Im zweiten Jahr wirkt die Anhebung weiter. Mit den regelmäßigen Beträgen kannst du prüfen, wie viel Kaufkraft du zurückgewinnst. Die Rechnung dahinter findest du unter Nominallohn und Reallohn.

Wenn heute weniger möglich ist, kannst du nach einem zweiten Schritt fragen. „Können wir einen Teil jetzt vereinbaren und im März noch einmal über die Anpassung sprechen? Welche Ziele oder Zuständigkeiten müssen bis dahin geklärt sein?“ Halt fest, welcher Betrag ab wann gelten soll und wann ihr wieder sprecht.

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